Statuten DRK Medienpreis

– Präambel –

Das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Bremen e. V. schreibt jährlich bundesweit den DRK Medienpreis aus. Die Auszeichnung würdigt engagierte journalistische Arbeiten, die sich mit den Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung beschäftigen und Menschen in den Mittelpunkt rücken, die sich für andere engagieren und einsetzen: Die Beiträge können also Menschen zeigen, die sich für andere einsetzen. Sie können aber auch Phänomene des Zusammenlebens auf herausragende Weise in den Mittelpunkt stellen.

Die eingereichten Arbeiten sollen sich auf die sieben Grundsätze des Deutschen Roten Kreuz beziehen: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit, Universalität. Die Beiträge sind in Deutschland publiziert und haben einen Bezug zu Deutschland. Veröffentlichungen aus Medien des Roten Kreuzes können nicht berücksichtigt werden. Für die Auszeichnung mit dem DRK-Medienpreis sind keineswegs nur Arbeiten erwünscht, die sich mit Angeboten und Schwerpunkten des Roten Kreuzes und seiner Einrichtungen und Dienste befassen.

Die vom DRK Kreisverband Bremen e. V. berufene, unabhängige Jury aus Medienexpert:innen bewertet journalistische Einzelbeiträge in den Kategorien Text, Audio, Video und Social Media. Der Formatvielfalt sind keine Grenzen gesetzt.

Mit der Kategorie „Social Media“ werden zudem nicht explizit einzelne Beiträge sondern der gesamte Social-Media-Auftritt bewertet. Es werden Social-Media-Kanäle gewürdigt, die journalistischen Standards gerecht werden und in Form und Inhalt typisch für das Ausspielmedium „Social Media“ sind. Mit den ersten drei Kategorien Text, Audio und Video würdigt die Jury in sich geschlossene Werke. Mit der vierten Kategorie wird zudem der offene Dialog mit der Social-Media-Community als gestaltendes Element in die Bewertung mit einbezogen (Beispiel YouTube-Kanal oder Instagram-Profil).

Auslobung

  1. Der Preis trägt den Namen „DRK Medienpreis“ und ist der Medienpreis des Deutschen Roten Kreuzes. Er wird jährlich vom DRK Kreisverband Bremen e.V. ausgeschrieben und vergeben sowie jeweils mit insgesamt 12.000 EURO dotiert.
  2. Der DRK Medienpreis wird in den vier Kategorien Text, Audio, Video, Social Media ausgelobt und verliehen.
  3. Der Wettbewerb wird jährlich im ersten Quartal ausgeschrieben. Einsendeschluss ist der 30.04. des jeweiligen Ausschreibungsjahres.
  4. Die Beiträge können von Einzelpersonen, Redaktionen in Verlagen oder Rundfunk- und TV-Sendeanstalten eingereicht werden, wenn der/die Urheber:innen eines Beitrages das Einverständnis zur Teilnahme am DRK-Medienpreis erklärt hat/haben. Jede:r Autor:in darf nur mit einem Beitrag im Wettbewerb vertreten sein. Verlage, Medienhäuser und -anstalten dürfen mit bis zu fünf Bewerbungen vertreten sein. Bewerbungen einzelner Beiträge in mehreren Kategorien sind ausgeschlossen.

Anforderungen

Es sind nur Beiträge zum Wettbewerb zugelassen, die über die allgemeine Informationsvermittlung zu sozialen Themen hinausgehen.

  1. Die eingereichten Beiträge sollen sich mit den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung beschäftigen (Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit, Universalität) und Menschen auf herausragende Weise in den Mittelpunkt rücken, die sich für andere engagieren und einsetzen. Die Beiträge können also Menschen zeigen, die sich für andere einsetzen. Sie können aber auch Phänomene des Zusammenlebens auf herausragende Weise in den Mittelpunkt stellen.
  2. Alle eingereichten Beiträge müssen den rechtlichen Bestimmungen für Publikationen genügen. Von den Teilnehmenden am Wettbewerb ist sicherzustellen, dass die Rechte Dritter durch ihren Wettbewerbsbeitrag nicht widerrechtlich verletzt werden. Das Deutsche Rote Kreuz ist von den Rechten Dritter freizustellen.
  3. Bei Serienproduktionen wird vom/von der Autor:in angegeben, welcher Beitrag zur Bewertung herangezogen werden soll.
  4. Der Erscheinungszeitraum für die Zulassung zum Wettbewerb wird jeweils in der Ausschreibung bekannt gegeben.
  5. Die Beiträge müssen in der eingereichten Form in einem deutschsprachigen Medium veröffentlicht worden sein.

– Kategorie –

Text

In der Kategorie Text werden klassische Reportagen, Interviews und Berichte bewertet, die im ausgeschriebenen Veröffentlichungszeitraum erstmalig in einem deutschsprachigen Medium veröffentlicht wurden.

Audio

In der Kategorie Audio werden Beiträge journalistischen Inhalts von mindestens 10 Minuten und maximal 90 Minuten Länge bewertet, die in einem deutschsprachigen Medium veröffentlicht wurden.

Kategorie Video

In der Kategorie Video werden Beiträge journalistischen Inhalts bewertet, die in einem deutschsprachigen Medium erschienen sind. Die Beiträge müssen mindestens 10 Minuten und maximal 90 Minuten lang sein.

Social Media

In der Kategorie Social Media werden nicht einzelne Beiträge in den sozialen Medien bewertet, sondern der gesamte Social-Media-Auftritt. Es werden Social-Media-Kanäle gewürdigt, die journalistischen Standards gerecht werden und in Form und Inhalt typisch für das Ausspielmedium „Social Media“ sind. Mit den ersten drei Kategorien Text, Audio und Video würdigt die Jury in sich geschlossene Werke. Mit der vierten Kategorie wird zudem der offene Dialog mit der Social-Media-Community als gestaltendes Element in die Bewertung mit einbezogen (Beispiel YouTube-Kanal oder Instagram-Profil).

 

– Formales –

Einreichung der Beiträge

Die Beiträge müssen dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Bremen e. V.  in digitaler Form und gängigen digitalen Formaten zur Verfügung gestellt werden. Beiträge, die online zur Verfügung gestellt werden, müssen als aktiver, öffentlicher Link zugänglich sein. Bei Artikeln in Online-Bezahlmedien muss ein kostenfreier Zugang gewährleistet sein.

 

Einzureichen sind:

  1. Beitrag in digitalem Format (Texte als PDF oder Word-Format bzw. Link, Audio als MP3 bzw. Link, Video als MP4 bzw. Link, Social Media als Link).
  2. Begründung der Einreichung, die zusätzlich Erläuterungen zur Machart mit besonderer Berücksichtigung des veröffentlichten Mediums enthält. Insbesondere sind Erläuterungen erwünscht zu Social Media-Beiträgen.
  3. Eine kurze inhaltliche Zusammenfassung.
  4. Es ist die Kontaktadresse medienpreis@drk-bremen.de zu nutzen.
  5. Die Autor:innen bzw. die Einreichenden der Medien versichern mit der Einreichung der journalistischen Beiträge, dass die Wettbewerbsbeiträge nicht Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen sind und die Anforderungen zur Einreichung eingehalten worden sind.

Die Jury

  • Die Beurteilung und Bewertung der Beiträge erfolgt durch eine Vorjury und eine Hauptjury.
  • Die Vorjury setzt sich aus fachkundigen Vertreter:innen des Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Bremen e. V. zusammen und wird von diesem benannt.
  • Die Hauptjury besteht aus externen Journalist:innen und Medienexpert:innen, die vom Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Bremen e. V. benannt werden.
  • Von Mitgliedern der Hauptjury eingereichte journalistische Beiträge zu den vorgenannten Kategorien sind nicht zugelassen und vom Wettbewerb ausgeschlossen.
  • Bei journalistischen Beiträgen, die von Redaktionen in Zeitungen, Verlagen und Sendeanstalten zum Wettbewerb eingereicht werden, sind die Mitglieder der Hauptjury, die selbst als Mitarbeiter:in diesen Redaktionen angehören und für sie tätig sind, von der Bewertung ausgeschlossen und zur Stimmenthaltung verpflichtet.
  • Eine Dokumentation der Beurteilungen zu eingereichten und ausgezeichneten Beiträgen findet nicht statt.
  • Die Sitzung der Hauptjury ist nicht öffentlich.
  • Die Jury entscheidet unabhängig.
  • Die Tätigkeit in der Jury ist ehrenamtlich und wird durch das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Bremen e. V. nicht vergütet.

Bewertungskriterien

Als Bewertungskriterien kommen insbesondere folgende Aspekte in Betracht:

  • Relevanz des Themas
  • Wirkung auf das gesellschaftliche Bewusstsein
  • Bezug zu DRK-Grundsätzen Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit, Universalität
  • Recherche und Qualität der Informationen
  • Qualität der Darstellung
  • Verständlichkeit
  • Kreativität und Nutzung der Möglichkeiten des Mediums

 

Rechtsweg

Der Rechtsweg gegen Entscheidungen, Beurteilungen und Bewertungen der Jury ist ausgeschlossen.

Bremen, 07.03.2024
www.drk-medienpreis.de

 

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